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Informationsblatt zum Vorhaben

Die Vorhabensinformationskarte ist ein Dokument, das die wichtigsten Informationen über das geplante Vorhaben enthält. Auf ihrer Grundlage können die zuständigen Behörden, die das jeweilige Vorhaben begutachten, entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Wir erstellen Vorhabensinformationskarten und arbeiten dank unserer umfassenden Fachkenntnisse und Erfahrung zuverlässig, wodurch wir zur Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen beitragen können.

Was ist eine Vorhabensinformationskarte? Die wichtigsten Informationen

Die Vorhabensinformationskarte (kurz: KIP) ist ein Dokument, das bei der Gemeinde einzureichen ist, bevor ein Bescheid über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Vorhabens erteilt wird. Dies betrifft Vorhaben, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. 

 

Die KIP sollte klar und verständlich erstellt sein sowie die eindeutige Identifizierung des Vorhabens ermöglichen. Die Vorhabensinformationskarte muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • den Standort und den Umfang des Vorhabens,
  • die Fläche des Vorhabens,
  • die eingesetzte Technologie,
  • die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt,
  • Maßnahmen zur Minimierung negativer Umweltauswirkungen,
  • Investitionspläne.

Zu welchem Zweck wird eine Vorhabensinformationskarte erstellt?

Wenn ein geplantes Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, ist festzustellen, ob dies tatsächlich der Fall ist. Zu diesem Zweck ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie anschließend die Erlangung eines Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Vorhabens (DUŚ) erforderlich. Damit diese Schritte eingeleitet und eine entsprechende Entscheidung getroffen werden können, ist die Erstellung einer Vorhabensinformationskarte verpflichtend.

 

Die Vorhaben, für die eine Vorhabensinformationskarte erforderlich ist, sind in § 3 der Verordnung des Ministerrats vom 9. November 2010 über Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sowie im Anhang II der Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmter öffentlicher und privater Projekte aufgeführt.

 

Die Vorhabensinformationskarte ist jedoch nicht nur für Vorhaben erforderlich, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, sondern in bestimmten Fällen auch für Vorhaben, die stets erhebliche Auswirkungen haben können (diese Gruppe ist in § 2 der genannten Verordnung sowie im Anhang I der Richtlinie 85/337/EWG beschrieben). Dies ist der Fall, wenn der Investor einen Antrag auf Erteilung des DUŚ stellt und gleichzeitig die Festlegung des Umfangs des Umweltverträglichkeitsberichts beantragt, ohne diesen Bericht beizufügen.

Was sollte eine Vorhabensinformationskarte enthalten? Detaillierte Informationen

Die Vorhabensinformationskarte enthält die in dem Gesetz vom 3. Oktober 2008 über den Zugang zu Umweltinformationen und deren Schutz, die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltschutz sowie über Umweltverträglichkeitsprüfungen (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt 2017, Pos. 1405) genannten Angaben. Die Bestandteile, aus denen die Vorhabensinformationskarte bestehen sollte, sind: 

  1. Art, Umfang und Standort des Vorhabens. 

    Die Art des Vorhabens ist gemäß der Verordnung vom 9. November 2010 über Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können (GBl. Nr. 213, Pos. 1397 in der jeweils geltenden Fassung) zu bestimmen. 

    Der Umfang des Vorhabens entspricht seiner Charakteristik. In diesem Zusammenhang werden die Größe und der Umfang der Maßnahmen, der Rohstoffverbrauch, die Produktionskapazität unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen sowie die Verknüpfungen mit anderen Vorhaben (insbesondere die Kumulation von Auswirkungen von Vorhaben, die sich in dem Gebiet befinden, auf das das geplante Vorhaben einwirken wird) bestimmt. 

    Der Standort des Vorhabens umfasst die Charakteristik (detaillierte Beschreibung) des Ortes, an dem das Vorhaben durchgeführt werden soll, sowie eine Beschreibung der unmittelbaren Umgebung (insbesondere Wohnbebauung, Schulen, Kindergärten, Kurorte, touristische Gebiete, Denkmäler und andere öffentliche Einrichtungen, die sich im Umkreis von etwa 500 Metern um das geplante Vorhaben befinden). 

  2. Fläche der in Anspruch genommenen Grundstücke und baulichen Anlagen (einschließlich Angaben zur bisherigen Nutzung) sowie die Vegetationsbedeckung der Grundstücke.

    Insbesondere ist Folgendes anzugeben: 

      die Abmessungen des Grundstücks (oder der Grundstücke), auf dem/denen das Vorhaben durchgeführt wird, anzugeben, 

      ungefähre Abmessungen und die Anzahl der baulichen Anlagen anzugeben, 

      Angaben zur Infrastruktur für die Erzeugung und den Transport von Energie zu machen, 

      die derzeitige Nutzung des Gebiets mit den Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans zu vergleichen,

      eine Beschreibung der Vegetation vorzulegen, die entfernt werden soll. 

  3. Art der eingesetzten Technologie

    Es ist die im Vorhaben eingesetzte Technologie zu beschreiben. Auf dieser Grundlage kann die Art der Investition bestimmt werden. Es ist erforderlich, alle Phasen des Vorhabens zu beschreiben, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

  4. Mögliche Varianten des Vorhabens (Standort- und Technologievarianten)
  5. Prognostizierte Mengen an verbrauchtem Wasser, Materialien, Brennstoffen, Energie und Rohstoffen

    Es ist erforderlich, den Bedarf an Rohstoffen sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase abzuschätzen.

  6. Beschreibung der Maßnahmen zum Schutz der Umwelt

  7. Beschreibung der Arten sowie Bestimmung der voraussichtlichen Mengen von in die Umwelt eingebrachten Stoffen sowie von Energie unter Anwendung von Umweltschutzmaßnahmen.

    Die Vorhabensinformationskarte sollte außerdem Angaben enthalten zu: 

     Mengen und Art der Ableitung von Abwässern, 

      Mengen und Art der Ableitung von technologischen Abwässern, 

     Mengen und Art der Ableitung von Regen- und Niederschlagswasser von befestigten, verunreinigten Flächen,

      Mengen, Art und Weise des Umgangs mit Abfällen, 

     Anzahl und Art der Anlagen, die Lärm, Abfälle, Abwässer, Luftverunreinigungen sowie andere Emissionen verursachen können.

  8. Angaben zu grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens (sogenannte transnationale Auswirkungen).

    Sofern solche Auswirkungen auftreten.

  9. Angaben zu geschützten Gebieten, die sich im Einwirkungsbereich des Vorhabens befinden.

    Es ist die Lage der Investition im Verhältnis zu Nationalparks, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzparks, Naturdenkmalen und anderen Formen des Naturschutzes zu bestimmen (auf Grundlage des Gesetzes vom 16. April 2004 über den Naturschutz).

Nachfolgend stellen wir einen orientierenden administrativ-projektbezogenen Zeitplan dar, der die voraussichtliche Dauer für die Erstellung der Vorhabensinformationskarte, die formal-rechtlichen Abstimmungen sowie schließlich die Erlangung des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen darstellt. 

 

Lfd. Nr.VerfahrensschrittVoraussichtliche Dauer
1 Erstellung der Vorhabensinformationskarte und Vorlage der Unterlagen bei der zuständigen Behörde ca. 30 Tage
2 Prüfung der Unterlagen durch die verfahrensführende Behörde bis zu 14 Tage
3 Erteilung der Stellungnahme durch den Regionaldirektor für Umweltschutz (RDOŚ) und die Sanitätsinspektion hinsichtlich der Nichtnotwendigkeit oder Notwendigkeit der Erstellung eines UVP-Berichts sowie ggf. seines Umfangs 30–60 Tage*
*einschließlich Zeit für etwaige Ergänzungen der Unterlagen und behördliche Nachforderungen
4 m Falle des Nichtbestehens der Pflicht zur Erstellung eines UVP-Berichts Erteilung des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen durch die Behörde 14 Tage
5 Bekanntgabe der Erteilung des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen gemäß Art. 10 VwVfG-PL 7 Tage
6 Erteilung des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen 7 Tage
7 Erlangung der Bestandskraft des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen im Rechtsverkehr 14 Tage
Insgesamtca. 4–5 Monate
8 Im Falle der Pflicht zur Erstellung eines UVP-Berichts Ausarbeitung der Dokumentation des Umweltverträglichkeitsberichts und Vorlage bei der zuständigen Behörde bis zu 21 Tage
9 Einleitung des Abstimmungsverfahrens durch die Behörde beim Regionaldirektor für Umweltschutz und bei der Sanitätsinspektion hinsichtlich des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen 7 Tage
10 Prüfung des Umweltverträglichkeitsberichts und Durchführung der Abstimmungen 60 Tage
11 Erteilung der Abstimmung durch den Regionaldirektor für Umweltschutz sowie der sanitären Stellungnahme durch die Sanitätsinspektion
12 Öffentlichkeitsbeteiligung 30 Tage
13 Bekanntgabe der Erteilung des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen gemäß Art. 10 VwVfG-PL 7 Tage
14 Erteilung des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen 7 Tage
15 Erlangung der Bestandskraft des Bescheids über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen im Rechtsverkehr 14 Tage
Zusätzlich ca. 3 Monate

Hinweis: Der oben dargestellte Zeitplan ist als orientierend zu verstehen (er berücksichtigt z. B. nicht die Dauer des behördlichen Schriftverkehrs, Verzögerungen bei der Bearbeitung durch Behörden, gesellschaftliche Einwendungen, langfristige naturkundliche Bestandsaufnahmen, die von der Behörde auferlegt werden usw.). Es ist zu beachten, dass jeder Fall bzw. jedes Verfahren individuell von den zuständigen Behörden geprüft wird. 

 


 

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