Einspruch gegen die Umweltentscheidung
Bei Eko-Projekt führen wir auf individuelle Bestellung unserer Kunden auch Verwaltungsverfahren im Rahmen von Rechtsmitteln oder der Anfechtung von Entscheidungen über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen durch.
Unser Ansatz in solchen Fällen besteht in der Regel in der Erstellung einer umfassenden und objektiven fachlichen Analyse der Vorhabensinformationskarte und/oder des Umweltverträglichkeitsberichts, einschließlich etwaiger Ergänzungen, die im Verlauf des Verwaltungsverfahrens eingereicht wurden.
Der Leistungsumfang eines sogenannten Gegenberichts (Antyraport) umfasst unter anderem:
- Analyse der gesamten Dokumentation der Vorhabensinformationskarte und/oder des Umweltverträglichkeitsberichts Punkt für Punkt einschließlich einer fachlichen Überprüfung der vom Investor vorgelegten Unterlagen
- Analyse des gesamten Verwaltungsverfahrens im Hinblick auf die ordnungsgemäße Durchführung des administrativen und rechtlichen Verfahrens
- Überprüfung und Neuberechnung der Luftemissionen „von Grund auf“ einschließlich computergestützter Modellierung
- Räumliche Verteilung der Stoffkonzentrationen im Umfeld der Emissionsquelle einschließlich grafischer Darstellung der Ergebnisse
- Überprüfung und Neuberechnung der Lärmemissionen einschließlich computergestützter Analyse (akustische Analyse)
- Geruchsanalyse der geplanten Investition einschließlich olfaktometrischer Modellierung
- Analyse im Hinblick auf Schutzgebiete sowie das Vorkommen geschützter Pflanzen- und Tierarten
- Naturkundliche Bestandsaufnahme im erforderlichen Umfang einschließlich der Bewertung möglicher Konflikte der geplanten Investition mit Vorkommen geschützter oder wertvoller Arten von Pflanzen, Tieren, Pilzen/Flechten.
- Erstellung einer Analyse der Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf Grundwasser und Hauptgrundwasserleiter
- Analyse des Investitionsstandorts im Hinblick auf die Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans, des Raumordnungsstudiums oder anderer lokaler Rechtsvorschriften
- Analyse der Sicherstellung der Medienversorgung und der Abwasserentsorgung für die geplante Investition
- Öffentlichkeitsbeteiligung (Analyse der Art und Ordnungsmäßigkeit ihrer Durchführung, der Benachrichtigung aller betroffenen Parteien sowie der Zulassung von Beweismitteln)
- Sonstige Leistungen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Wir führen die Angelegenheit bis zum Rücktritt des Investors vom Vorhaben oder bis zur Ausschöpfung des Rechtsmittelwegs (SKO – WSA – NSA).
Anfechtung der Umweltentscheidung – Eko-Projekt
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir über umfangreiche Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen (Case Studies) in solchen Verfahren verfügen sowie über eine umfangreiche Sammlung einschlägiger Gerichtsentscheidungen und Urteile. Häufig arbeiten wir in diesen Fällen auch im Interesse unserer Kunden mit Anwaltskanzleien zusammen. Aufgrund der komplexen und vielschichtigen Natur von Rechtsmittelverfahren in Umweltangelegenheiten führen wir die Fälle unserer Kunden bis zum Rücktritt des Investors oder bis zur Ausschöpfung des Rechtswegs (Selbstverwaltungs-Berufungskollegium – Woiwodschaftsverwaltungsgericht – Oberstes Verwaltungsgericht).
Um eine Entscheidung über die umweltbezogenen Rahmenbedingungen wirksam anzufechten und eine potenziell umweltschädliche Investition zu stoppen, ist mit einem langwierigen und komplexen Verwaltungsverfahren sowie mit der Erstellung einer spezialisierten Analyse – eines sogenannten Gegenberichts, Antyrapports, einer Analyse des Berichts oder einer Rechtsmitteldokumentation – zu rechnen (die Terminologie ist hierbei unterschiedlich).
Es ist zu beachten, dass die Möglichkeiten, eine potenziell schädliche Investition in einem späteren Stadium des Investitionsprozesses (z. B. im Stadium der Baugenehmigung oder der integrierten Genehmigung) zu stoppen, deutlich eingeschränkter sind und mit einem wesentlich höheren Risiko des Misserfolgs verbunden sind.