Die Umweltbescheide
In jedem unserer Projekte ist ein erfahrener Team von Spezialisten engagiert und dadurch können wir Ihnen die hohe Qualität der erstellten Dokumentation garantieren und das Projektmanagement mit dem Ziel der Zeitreduktion des Beantragung- und Entscheidungsprozesses.
Wir führen umfassende Umweltverfahren gemäss der polnischen Vorschrift über die Veröffentlichung von Umweltinformationen und deren Schutz (…), für Unternehmungen bestimmt in § 2 und 3 des Ministerratsgesetzes in Sache der Projekte die sich negativ auf die Umwelt auswirken können.
Wir agieren auf Basis des erteilten Vollmacht, bis zum endgültigen Bescheid der Behörde.
Detalliertes Diensleistungsspektrum:
- Berichte über die
- Umweltauswirkungen
- Informationsblätter von
- Unternehmungen im Grund und Weiterenbereich
Unternehmungs-, Investitonsaudit im Hinblick auf die Rechtsmässigkeit und Notwendigkeit des Erhalts des Umweltbeschieds - Audits der durch den Investor gewählten Investitinsstandorts im Hinblick auf die Umweltrisiken (mögliche Konflikte mi der Gesellschaft, der Ausschluss aufgrund von Planungsbedigtheiten, Naturschutzgebiete, Bödenkontamination, der Ausschluss aufgrund von Grundwasserschutz/Schutz der Wasseraufnahmepunkten )
- Berufungsverfahren bei dem polnischen Anhörungsausschuss zur Verhandlung von Widersprüchen gegen Bescheide der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise und regionalen Verwaltungsgerichten
- Fachbewertungen (Fachauditen) von Dokumentation der Umweltberichte und der Richtigkeit des Administrationsverfahrens in Rahmen der Ausstellung des Umweltbescheids für soziale Organisationen und individuelle Kudnen
- Überprüfung der Umweltdokumentation für Projekte finanziert aus EU- Fördermittel
- Das Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte
- Die Nachkontrolle nach Fertigstellung
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit stellen wir jedes Mal Folgendes bereit:
- Die dauerhafte Überwachung des auf Basis der erteilten Vollmacht geleiteten Verfahrens
- Laufende Absprachen/Meetings mit Architektenbüro zusammen mit der Koordination der jeweiligen Branchen und Prozesstechnologe
- Absprachen mit polnischen Gutachtungsorganen und mit dem verfahrensleitenden Organ im Bereich der Bestimmung der Beschlussdeteils und der möglichen Bemerkungen und Ergänzungen
- öffentliche Konsultationen, Vermittlung mit lokalen Vereinen, Einwohnern